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Steuergutschrift für Installation von Ladestationen

Steuergutschrift für Installation von Ladestationen

Die Elektromobilität gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die private Ladeinfrastruktur. Um den Ausbau zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 verschiedene steuerliche Anreize geschaffen. Diese Förderungen sind Teil der nationalen Strategie, bis 2030 bis zu 10 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen.

Aktuelle Herausforderungen bei der privaten Ladeinfrastruktur

Die Installation privater Ladestationen – auch Wallboxen genannt – stellt viele Interessenten vor mehrschichtige Herausforderungen. Neben den technischen Anforderungen und der Abstimmung mit dem Netzbetreiber schrecken vor allem die Kosten ab: Die durchschnittlichen Kosten für die Installation einer Wallbox liegen zwischen 2000 € und 3000 € Euro.

Zusätzlich können Kosten für die Modernisierung des Hausanschlusses oder der Elektroinstallation anfallen. Hier setzt die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket an, das sowohl steuerliche Vergünstigungen als auch direkte Förderungen umfasst.

Grundlegende Steuervergünstigungen für E-Ladestationen

Die steuerlichen Fördermaßnahmen sind Teil eines umfassenden Pakets zur Unterstützung der Elektromobilität. Diese Maßnahmen wurden durch das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität" festgelegt und gelten in den meisten Fällen bis mindestens 2030.

Steuerbefreiung für Laden am Arbeitsplatz

Ein zentraler Baustein der Förderung ist die Steuerbefreiung für das Laden am Arbeitsplatz bis 2030. Diese im § 3 Nr. 46 EStG verankerte Regelung gilt seit dem Veranlagungszeitraum 2017 und wurde gezielt eingeführt, um Arbeitgebern einen Anreiz zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur zu bieten. Konkret bedeutet dies:

  • Der geldwerte Vorteil für das kostenlose oder vergünstigte Laden ist steuerfrei
  • Die Regelung gilt sowohl für Firmenwagen als auch für private E-Fahrzeuge
  • Keine aufwendige Aufzeichnung der geladenen Strommengen erforderlich
  • Auch die kostenlose Überlassung von Ladevorrichtungen ist steuerfrei

Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge

Besonders attraktiv sind die Regelungen für elektrische Dienstwagen:

  • Bei einem Elektrofahrzeug bis 60.000 Euro Bruttolistenpreis: Nur 0,25% des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil
  • Bei Fahrzeugen über 60.000 Euro oder Hybridfahrzeuge mit Plug-in: Nur 0,5% statt der üblichen 1%
  • Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die seit Januar 2019 als Dienstwagen bereitgestellt wurden

Pauschale Erstattungen für Dienstwagennutzer

Um den administrativen Aufwand für Unternehmen und Mitarbeiter zu reduzieren, hat das Bundesfinanzministerium ein System von Pauschalen entwickelt. Diese vereinfachen nicht nur die Abrechnung, sondern bieten auch Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die im BMF-Schreiben vom 29.9.2020 festgelegten Pauschalen gelten seit Anfang 2021:

Mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • Für reine E-Fahrzeuge: 30 Euro
  • Für Plug-in-Hybride: 15 Euro

Ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber:

  • Für reine E-Fahrzeuge: 70 Euro
  • Für Plug-in-Hybride: 35 Euro

Diese Pauschalen gelten bis zum 31. Dezember 2030 und ersetzen den sonst notwendigen Einzelnachweis der tatsächlichen Ladekosten.

Sonderabschreibungen und weitere steuerliche Vorteile für die Installation von Ladestationen

Parken an einer Ekoenergetyka SAT 600 Hochleistungs-Ladestation

Die Bundesregierung hat neben den direkten Zuschüssen auch verschiedene steuerliche Instrumente eingeführt, um die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur zu fördern. Diese Maßnahmen sind Teil des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und ergänzen die bereits bestehenden Fördermaßnahmen.

Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeuge

Für Unternehmen, die in ihre Flotte investieren möchten, wurde eine besonders attraktive Abschreibungsmöglichkeit geschaffen. Diese Regelung zielt darauf ab, besonders den gewerblichen Sektor bei der Umstellung auf Elektromobilität zu unterstützen:

  • 50% Sonderabschreibung im Jahr des Kaufs eines neuen E-Autos
  • Gilt für E-Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 (BEV, FCEV)
  • Zusätzlich zur regulären Abschreibung möglich
  • Wichtig: Die Regelung bedarf noch der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission

Pauschalversteuerung bei Ladevorrichtungen

Die steuerliche Behandlung von Ladevorrichtungen wurde durch das BMF-Schreiben vom 29.9.2020 neu geregelt. Diese Regelungen zielen darauf ab, die private Nutzung von Ladeinfrastruktur zu fördern:

  • Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 25% bei verbilligter oder kostenloser Übereignung
  • Gilt auch für Zuschüsse zum Erwerb einer privaten Ladeeinrichtung
  • Befristet bis 31. Dezember 2030
  • Zusätzlich anfallender Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer

Kfz-Steuerbefreiung

Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer stellt einen wichtigen Anreiz für private Nutzer dar. Diese langfristige Vergünstigung macht den Betrieb eines Elektrofahrzeugs besonders attraktiv:

  • 10 Jahre Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
  • Gilt für Erstzulassungen vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2025
  • Befreiung längstens bis 31. Dezember 2030
  • Nach Ablauf: 50% Ermäßigung der regulären Kfz-Steuer

Förderprogramme für KMU und öffentliche Ladeinfrastruktur

Die steuerlichen Vergünstigungen werden durch gezielte Förderprogramme ergänzt. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur wurden attraktive Fördermaßnahmen geschaffen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat hierfür ein spezielles Programm aufgelegt.

Förderung für KMU

Das neue Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen verfügt über ein Budget von 300 Millionen Euro. Es richtet sich besonders an:

  • den Einzelhandel
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Kleine Stadtwerke
  • Kommunale Betriebe

Die Förderung deckt bis zu 80% der Gesamtkosten:

  • Bis zu 4.000 Euro pro AC/DC-Lader (3,7 bis 22 kW)
  • Bis zu 16.000 Euro pro DC-Schnelllader (22 bis 50 kW)
  • Bis zu 10.000 Euro für Niederspannungsanschlüsse
  • Bis zu 100.000 Euro für Mittelspannungsanschlüsse

Dokumentationspflichten und Nachweise

Die steuerliche Anerkennung der verschiedenen Vergünstigungen erfordert eine sorgfältige Dokumentation. Der Gesetzgeber hat klare Anforderungen definiert, die zwingend einzuhalten sind:

  • Technische Dokumentation der Ladestation und Installation
  • Zahlungsnachweise für alle anfallenden Kosten
  • Inbetriebnahmeprotokolle und Abnahmebestätigungen
  • Bei Förderung: Verwendungsnachweise gemäß Förderbedingungen
  • Aufzeichnungen über die betriebliche/private Nutzung

Zeitliche Aspekte und Fristen

Für die erfolgreiche Inanspruchnahme der Vergünstigungen sind verschiedene Fristen zu beachten. Hier finden Sie die wichtigsten Termine und Zeiträume im Überblick:

- Steuerliche Geltendmachung: Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung

- Aufbewahrungspflicht für Unterlagen: 10 Jahre bei Unternehmen

- Befristung vieler Vergünstigungen: Bis 31. Dezember 2030

Fazit und Ausblick

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Paket zur Förderung der Ladeinfrastruktur geschaffen. Das Ziel von einer Million Ladepunkte bis 2030 wird durch verschiedene steuerliche und direkte Fördermaßnahmen unterstützt. Besonders die Kombination verschiedener Förderinstrumente macht die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge sowohl für Private als auch für Unternehmen attraktiv.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Förderlandschaft weiter angepasst und optimiert wird. Interessenten sollten:

  • Regelmäßig die aktuellen Fördermöglichkeiten prüfen
  • Sich über neue Entwicklungen informieren
  • Frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch nehmen
  • Die Kombinierbarkeit verschiedener Förderungen prüfen

Nutzen Sie das volle Potenzial der staatlichen Förderungen für Ihre Ladeinfrastruktur. Unsere Spezialisten helfen Ihnen, alle Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Kontaktieren Sie unseren Experten für eine umfassende Beratung zu Ihren Förderansprüchen.

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